Änderung des Aktienrechts

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Auch sollen die Beteiligungsverhältnisse bei nichtbörsennotierten Aktiengesellschaften transparenter gestaltet werden.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.03.2015

 

Quelle: hib-Nr. 157/2015

Die Finanzierung von Aktiengesellschaften soll nach Willen der Bundesregierung „flexibilisiert“ werde. Ein Gesetzentwurf (18/4349) sieht vor, dass Aktiengesellschaften künftig regulatorisches Kernkapital auch durch die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien bilden können. Dazu soll ein „angemessener Gestaltungsspielraum“ geschaffen werden. Weiterhin soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden.

Weiterhin soll künftig ein Umtauschrecht auch für den Schuldner von Wandelschuldverschreibungen in Anteile an dem Grundkapital der betreffenden Gesellschaft eingeführt werden. Laut Begründung des Gesetzentwurfes kann dies ein „sinnvolles Instrument sein, um eine Unternehmenskrise zu verhindern oder zu bewältigen“.

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Quelle: DATEV eG