Ausschluss von juristischen Personen des Privatrechts von der Bestellung zum Insolvenzverwalter

Die WPK hat gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zum Ausschluss von juristischen Personen als Insolvenzverwalter (Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3102/13) Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 25.03.2015

 
Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 23. März 2015 gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zum Ausschluss von juristischen Personen als Insolvenzverwalter (Verfassungsbeschwerde 1 BvR 3102/13) Stellung genommen.

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG