Anpassung des Lauterkeitsrechts

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) an die europäische Rechtslage vorgelegt. Das berichtet der Deutsche Bundestag.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.04.2015

 
Quelle: hib-Nr. 179/2015

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll nach Willen der Bundesregierung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (18/4535) begründet die Regierung damit, dass der Bereich des Lauterkeitsrechts auf EU-Ebene bereits durch die Richtlinie 2005/29/EG sowie die Verordnung Nr. 2006/2004 „weitestgehend vollharmonisert“ sei. Entsprechend müsse sich laut Europäischen Gerichtshof schon aus den betreffenden nationalen Gesetzen der geregelt Bereich klar ergeben. Eine richtlinienkonforme Auslegung der betreffenden Regelungen durch die nationalen Gerichte sei im Sinne der Rechtssicherheit nicht ausreichend.

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Quelle: DATEV eG