Das BMF informiert über die Neufestsetzung der Kaufkraftzuschläge durch das Auswärtige Amt mit dem Stand vom 07.04.2015 (Az. IV C 5 – S-2341 / 15 / 10001).
BMF, Bekanntmachung IV C 5 – S-2341 / 15 / 10001 vom 07.04.2015
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt.
Für den Zeitraum 2004 bis 2012 wurden die Werte ausgeblendet. Diese Werte können durch Markieren der Zeilen über und unterhalb der ausgeblendeten Zeile über den Menüpunkt „Einblenden“ sichtbar gemacht werden.
Die Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG