Die Bundesregierung hat das nationale Reformprogramm für Deutschland als Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission von 2014 verabschiedet. Der Deregulierung widmet Deutschland in dem 89 Seiten umfassenden Papier eine halbe Seite und vertritt die bisherige Linie.
Die Bundesregierung hat am 01.04.2015 das nationale Reformprogramm für Deutschland als Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission von 2014 verabschiedet. Der Deregulierung widmet Deutschland in dem 89 Seiten umfassenden Papier eine halbe Seite und vertritt die bisherige Linie.
Die EU-Kommission hatte u. a. die starke Regulierung der freien Berufe kritisiert, die die Belebung des Wettbewerbs behindere. Außerdem stellte sie die Notwendigkeit der bestehenden Regulierungstiefe zu Rechtsform und Fremdkapital sowie der beruflichen Qualifikation in Frage.
In ihrer Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass für sie die Stärkung des Binnenmarktes ein wichtiges Ziel sei, jedoch „sollte es weiterhin möglich sein, gerechtfertigte und verhältnismäßige Regulierungen zu erhalten, die z. B. die Qualität einer Dienstleistung oder Ausbildungsplätze sichern, einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten, sozialen oder gesundheitspolitischen Zwecken dienen oder die Unabhängigkeit der Berufsausübung wahren.“
Wie von der EU-Kommission gefordert, prüft Deutschland derzeit seine bestehenden Regelungen dahingehend, ob sie „den Zweck erfüllen oder andere Maßnahmen diese besser oder wirtschaftlicher erreichen könnten“. Sollte Deutschland dann keinerlei Maßnahmen ergreifen, kündigte die EU-Kommission bereits an, dagegen ggf. mit dem Einleiten eines Vertragsverletzungsverfahrens vorzugehen.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2015 vorlegen. Aus dem jüngsten Länderbericht für Deutschland, den die EU-Kommission im Februar 2015 vorgelegt hatte, lässt sich erahnen, dass Deutschland in seiner länderspezifischen Empfehlung für 2015 voraussichtlich wieder eine Rüge für seine Berufsregulierung bekommen wird.
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Quelle: DATEV eG