Das International Ethics Standards Board for Accountants hat Änderungen am IESBA Code of Ethics veröffentlicht, die verschiedene Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten betreffen. Die Änderungen sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit speziell dadurch verbessern, dass die bisherige Regelung, wonach in Notfallsituationen bestimmte verbotene Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gestattet waren, nun gestrichen wird.
WPK, Mitteilung vom 16.04.2015
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat am 14. April 2015 Änderungen am IESBA Code of Ethics veröffentlicht, die verschiedene Regelungen zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen gegenüber Prüfungsmandanten betreffen.
Die Änderungen sollen die Regelungen zur Unabhängigkeit speziell dadurch verbessern, dass die bisherige Regelung, wonach in Notfallsituationen bestimmte verbotene Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen bei Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gestattet waren, nun gestrichen wird. Diese zwar bislang im IESBA Code of Ethics zulässigen Notfallausnahmen waren allerdings schon nach deutschem Berufsrecht unzulässig.
Die weiteren Änderungen betreffen:
- neue und klarstellende Leitlinien zum Begriff der „Management Responsibility“ sowie
- klarstellende Leitlinien zum Konzept der „routinemäßigen oder mechanischen“ Unterstützungsleistungen bei Buchführung und Abschlusserstellung für Prüfungsmandate, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse betreffen.
Die Änderungen treten am 15. April 2016 in Kraft. Eine frühere Anwendung ist möglich.
Weitere Informationen stehen auf der Homepage des IESBA zur Verfügung.
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Quelle: DATEV eG