Steuervorteil für die Landwirte abgelehnt

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat einen Vorstoß der Fraktion die Linke abgelehnt, die sich für einen besseren Schutz landwirtschaftlicher Betriebe durch Vorsorge vor ökonomischen Risiken ausgesprochen hatte.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.04.2015

 

Quelle: hib-Nr. 208/2015

Der Finanzausschuss hat am 22.04.2015 einen Vorstoß der Fraktion die Linke abgelehnt, die sich für einen besseren Schutz landwirtschaftlicher Betriebe durch Vorsorge vor ökonomischen Risiken ausgesprochen hatte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen einen Antrag (18/3415) der Linksfraktion, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2016 für Agrarbetriebe die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage zu ermöglichen. Die Höhe der Rücklage soll sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen drei Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen.

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Quelle: DATEV eG