Neuregelung der Unterhaltssicherung

Reservisten und freiwillige Wehrdienstleistende sollen zukünftig mehr und höhere Leistungen aus der Unterhaltssicherung erhalten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer soldatenrechtlicher Regelungen vor.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.04.2015

 

Quelle: hib-Nr. 211/2015

Reservisten und freiwillige Wehrdienstleistende sollen zukünftig mehr und höhere Leistungen aus der Unterhaltssicherung erhalten. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Unterhaltssicherungsgesetzes und anderer soldatenrechtlicher Regelungen vor (18/4632). Konkret sieht das Gesetz zum einen die Angleichung der Leistungen für Reservisten an die Netto-Besoldung von Zeit- und Berufssoldaten gleichen Dienstgrades vor. Zudem sollen eheliche und nichteheliche Kinder von Wehrdienstleistenden gleichgestellt und die Unterhaltsansprüche von Müttern und Vätern nichtehelicher Kinder der Wehrdienstleistenden in das Gesetz aufgenommen werden. Vereinfacht werden sollen die Erstattung von Wohnraumkosten der Wehrdienstleistenden und die Sicherung des Erwerbseinkommens von Selbständigen, die Reservedienst leisten.

 
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Quelle: DATEV eG