Die von der Bundesregierung vorgelegte Aktienrechtsnovelle 2014 ist bei einer Experten-Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf positive Resonanz gestoßen.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2015
Quelle: hib-Nr. 239/2015
Die von der Bundesregierung vorgelegte Aktienrechtsnovelle 2014 (18/4349) ist bei Experten auf positive Resonanz gestoßen. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 06.05.2015 äußerten die meisten Sachverständigen Lob für die zahlreichen Regelungen in dem Gesetzentwurf, mahnten aber einzelne Nachbesserungen sowie Reformen im Bereich des Beschlussmängelrechts und des so sog. „Delistings“ an. Die Aktienrechtsnovelle zielt unter anderem darauf ab, die Finanzierung von Aktiengesellschaften zu flexibilisieren und Stichtagsregelung für Inhaberaktien einzuführen.
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Quelle: DATEV eG