Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat drei materielle Kodexänderungen beschlossen. Die WPK berichtet.
WPK, Mitteilung vom 15.05.2015
Am 5. Mai 2015 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) drei materielle Kodexänderungen beschlossen. Dadurch soll vor allem die weiter zunehmende Bedeutung der Rolle des Aufsichtsrats unterstrichen werden.
Außerdem wurde der Kodex verschlankt und seine Lesbarkeit verbessert. Die neuen Empfehlungen gelten erst ab ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Der Kodex im Änderungsmodus kann auf der Internetseite des DCGK eingesehen werden.
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Quelle: DATEV eG