Vorstoß für Syndikusanwälte

Der Petitionsausschuss des Bundestags unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für sog. Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2015

 

Quelle: hib-Nr. 258/2015

Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für sog. Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Petition wird gefordert, Syndikusanwälte – also Anwälte, die einem „nichtanwaltlichen“ Arbeitgeber wie etwa einem Unternehmen, Verband oder einer berufsständischen Körperschaft im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung stehen – „weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien“. Die Petenten kritisieren gleichzeitig ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 2014, wonach Syndikusanwälte den bei einer Rechtsanwaltssozietät oder einem selbständigem Anwalt angestellten Rechtsanwälten nicht gleichgestellt und damit auch nicht von der Beitragspflicht befreit werden könnten. Dieses Urteil, so heißt es in der Petition, trage der anwaltlichen Tätigkeit des Syndikusanwalts in keiner Weise Rechnung. Eine unterschiedliche Beurteilung der Rentenversicherungspflicht reduziere zudem die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Anwalts und beeinträchtige damit die Berufswahlfreiheit.

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Quelle: DATEV eG