EEG-Ausnahmen für zwei weitere Branchen

Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EEG sollen die weiteren Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG übernommen werden.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2015

 

Quelle: hib-Nr. 263/2015

Die Begünstigung stromintensiver Industrieunternehmen bei der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) soll auf weitere Unternehmen ausgeweitet werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch einem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/4683, gleichlautend von der Bundesregierung auf 18/4891) zu. Die Koalitionsfraktionen votierten für den Entwurf, die Fraktion Die Linke war dagegen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Branchen der oberflächenveredelnden und wärmebehandelnden Unternehmen sowie die Hersteller von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen sollen in Zukunft in den Anwendungsbereich der Besonderen Ausgleichsregelung übernommen werden. Neue wissenschaftliche Untersuchungen hätten ergeben, dass diese Branchen die Kriterien der Europäischen Kommission für die Begünstigung erfüllen würden, argumentieren die Fraktionen.

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Quelle: DATEV eG