Zu den Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien

Die WPK hat gegenüber der BaFin zu deren Entwurf eines Rundschreibens zu den Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien Stellung genommen.

 

WPK, Mitteilung vom 21.05.2015

Die WPK hat mit Schreiben vom 13. Mai 2015 gegenüber der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zu dem Entwurf eines Rundschreibens der BaFin zu den Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien Stellung genommen.

 

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

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Quelle: DATEV eG