Das International Accounting Standards Board (IASB) hat den umfassenden Entwurf einer Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (ED/2015/3 Conceptual Framework for Financial Reporting; Basis for Conclusion) veröffentlicht. Die WPK berichtet.
WPK, Mitteilung vom 02.06.2015
Am 28. Mai 2015 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den umfassenden Entwurf einer Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung (ED/2015/3 Conceptual Framework for Financial Reporting; Basis for Conclusion) veröffentlicht. Darüber hinaus ist ein Entwurf mit vorgeschlagenen redaktionellen Folgeänderungen an einzelnen Standards (ED/2015/4 Updating References to the Conceptual Framework) verfügbar.
Die wesentlichen Vorschläge des Rahmenkonzepts sehen unter anderem einen expliziten Verweis auf das Konzept der Vorsicht in Kapitel 2 vor. In Kapitel 3 werden die Zielsetzungen von Abschlüssen erörtert, wobei explizit nur noch zwei Aufstellungen (Vermögensdarstellung und Darstellung des finanziellen Erfolgs) genannt werden. Kapitel 4 enthält detaillierte Informationen zur Definition von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen und Aufwendungen. Kapitel 6 enthält eine Beschreibung der verschiedenen Bewertungsmaßstäbe (historische Anschaffungskosten und Gegenwartswert). In Kapitel 7 wird ausgeführt, dass die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das sonstige Ergebnis künftig als „Darstellung des finanziellen Erfolgs“ bezeichnet werden soll.
Der Entwurf ED/2015/4 betrifft Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 4, IFRS 6, IAS 1, IAS 8, IAS 34, SIC-27 und SIC-32.
Stellungnahmen zu den Entwürfen sind bis zum 26. Oktober 2015 in elektronischer Form über die Internetseite des IASB einzureichen. Das überarbeitete Rahmenkonzept soll 2016 fertiggestellt werden. Die Entwürfe ED/2015/3 und ED/2015/4 stehen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.
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Quelle: DATEV eG