Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Mindestgebühren bei den Steuerberatern abzuschaffen. Die gleiche Aufforderung erging auch für die Architekten und Ingenieure in Deutschland sowie die Patentanwälte in Polen.
Die EU-Kommission hat Deutschland am 18.06.2015 aufgefordert, die Mindestgebühren bei den Steuerberatern abzuschaffen. Die gleiche Aufforderung erging auch für die Architekten und Ingenieure in Deutschland sowie die Patentanwälte in Polen.
Die EU-Kommission sieht Mindestgebühren als eine Hürde für die Niederlassungsfreiheit und Wettbewerbsfähigkeit an und hält das Argument der Qualitätssicherung für nicht stichhaltig. Deutschland wurde in der Vergangenheit mehrfach von der EU-Kommission im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen aufgefordert, den Wettbewerb im Dienstleistungssektor, insb. bei den freiberuflichen Dienstleistungen, zu beleben. In den länderspezifischen Empfehlungen von 2015/2016 ergeht an Deutschland insb. die Aufforderung, ehrgeizigere Maßnahmen zu ergreifen, um ungerechtfertigte Beschränkungen u. a. im Hinblick auf feste Gebührenrahmen abzuschaffen.
Die Aufforderung der EU-Kommission ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
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Quelle: DATEV eG