Die Studie untersucht neben der effektiven Umsetzung der Richtlinie die Schnittstellen und das Zusammenwirken der E-Privacy-Richtlinie mit der europäischen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG, an deren Stelle die voraussichtlich zum Jahresende 2015 verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung tritt.
Die EU-Kommission hat eine Studie zur Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG veröffentlicht. Die E-Privacy-Richtlinie schafft Datenschutzbestimmungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten in öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten.
Die Studie untersucht neben der effektiven Umsetzung der Richtlinie die Schnittstellen und das Zusammenwirken der E-Privacy-Richtlinie mit der europäischen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG, an deren Stelle die voraussichtlich zum Jahresende 2015 verabschiedete Datenschutz-Grundverordnung tritt. Die Datenschutz-Grundverordnung soll im Gegensatz zur E-Privacy-Richtlinie einen allgemeinen Rechtsrahmen im Bereich Datenschutz schaffen.
Die Studie stellt fest, dass der Anwendungsbereich der E-Privacy-Richtlinie in den Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert und umgesetzt wurde. Dies führt beispielsweise zu einer ungleichen Behandlung verschiedener Datentypen (z. B. Standortdaten vs. Bewegungsdaten, Art. 6, Art. 13(1)) oder Kommunikationsnetzen und -medien (E-Mail vs. soziale Netzwerke, Art. 13(1)). Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie im Rahmen einer Adressierung des gesamten Online-Bereiches sei deshalb notwendig. Dies sollte laut Studie durch eine E-Privacy-Verordnung (anstelle einer Richtlinie) erfolgen. Somit könnte eine konsistente und gleichmäßige Umsetzung in den Mitgliedstaaten erzielt sowie ein weniger komplexes Zusammenwirken zwischen E-Privacy-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung sichergestellt werden. Eine zukünftige E-Privacy-Verordnung könnte die Datenschutz-Grundverordnung sinnvoll ergänzen und spezifizieren.
Eine Überprüfung der E-Privacy-Richtlinie plant die EU-Kommission nach Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung, um die Konvergenz beider Regelwerke sicherzustellen.
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Quelle: DATEV eG