Bonitätsauskunft vor Mietvertrag

Wie die Bundesregierung ausführt, dürfen Vermieter, die vor der Entscheidung stehen, ihre Wohnung an eine ihnen unbekannte Person zu vermieten, die für ihre Entscheidung wesentlichen Informationen vom Mietinteressenten erfragen. Hierzu gehörten in der vorvertraglichen Phase auch Fragen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Schufa).

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.06.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 332/2015

 

Forderungen von Vermietern nach Vorlage einer Bonitätsauskunft der „Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) durch Wohnungsbewerber sind ein Thema einer Antwort der Bundesregierung (18/5142) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5019). Darin verwies die Fraktion darauf, dass Vermieter von Wohnungsbewerbern vor allem in Ballungsräumen häufig bereits vor der konkreten Vertragsanbahnung die Vorlage einer Bonitätsauskunft der Schufa verlangten. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, steht dem „schutzwürdigen Interesse von Mietinteressenten, über die Preisgabe ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Daten frei zu entscheiden“, das berechtigte Interesse des Vermieters an der Bonität des künftigen Mieters gegenüber. Der Vermieter, der vor der Entscheidung steht, seine Wohnung an eine ihm unbekannte Person zu vermieten, dürfe die für seine Entscheidung wesentlichen Informationen vom Mietinteressenten erfragen. Hierzu gehörten in der vorvertraglichen Phase auch Fragen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

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Quelle: DATEV eG