Luxemburg, das die Ratspräsidentschaft in der EU ab dem 1. Juli 2015 für sechs Monate übernimmt, legt insbesondere Wert auf Investitionen in soziale Belange und Humankapital und die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen.
Am 01.07.2015 wird Luxemburg turnusgemäß die Ratspräsidentschaft für die nächsten sechs Monate übernehmen. Die Ratspräsidentschaft bestimmt in diesem Zeitraum die Agenda des Rates und hat damit erheblichen Einfluss auf die politischen Schwerpunkte. Für mehr Kontinuität bei der Ratsarbeit sorgt die sog. Triopräsidentschaft. Als Triopartner von Italien und Lettland führt Luxemburg die Arbeiten an wichtigen Dossiers im Rat fort.
Um den digitalen Binnenmarkt voranzutreiben, räumt Luxemburg digitalen Technologien während seines Vorsitzes Vorrang ein und stellt sie in den Mittelpunkt seiner Binnenmarktpolitik. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung bis Ende des Jahres gelegt. Außerdem sollen Initiativen in den Bereichen eGovernment, Big Data und Cloud Computing begünstigt werden.
Die EU-Kommission plant voraussichtlich im 4. Quartal 2015 eine Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen vorzulegen, um einen weiteren Beitrag zur Vertiefung des EU-Binnenmarktes zu leisten. Luxemburg wird das Maßnahmenpaket prioritär prüfen.
Während seines Vorsitzes verpflichtet Luxemburg sich, bei seinen Arbeiten das Prinzip „Think Small First“ zu beachten. Neben der Behandlung des überarbeiteten „Small Business Acts“ soll die von der EU-Kommission vorgeschlagene Schaffung einer Kapitalmarktunion unterstützt werden, um KMU den Finanzzugang zu erleichtern. Luxemburg wird sich voraussichtlich mit ersten Vorschlägen zu Verbriefungen und der Überprüfung der Anforderungen an Verkaufsprospekte beschäftigen.
Im Steuerbereich will Luxemburgs die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorantreiben. Insbesondere sollen die Arbeiten der OECD in diesem Bereich (BEPS-Aktionsplan) als Ansätze für EU-Vorhaben herangezogen werden. Der Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung, den die EU-Kommission am 17.06.15 vorgelegt hatte, soll als Grundlage die für die Arbeiten der luxemburgischen Ratspräsidentschaft im Steuerbereich dienen. So beabsichtigt sie den Richtlinienvorschlag zum Informationsaustausch über Steuervorbescheide zu verabschieden und ggf. die Arbeiten an der GKKB voranzubringen und erste Diskussionen zur Stärkung des Mandats der Gruppe „Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung“ im Rat zu lancieren. Im MwSt-Bereich ist voraussichtlich geplant, die Beratungen über die standardisierte MwSt-Erklärung und die mehrwertsteuerliche Behandlung von Gutscheinen fortzusetzen.
Das Arbeitsprogramm Luxemburgs finden Sie auf der Homepage des Rates der Europäischen Union.
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Quelle: DATEV eG