Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14.10.2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 07.09.1999 mit Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf Empfehlung des Finanzausschusses angenommen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.07.2015

 

 
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 2. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Protokoll vom 14. Oktober 2014 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 7. September 1999 mit Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5172) auf Empfehlung des Finanzausschusses (18/5403) angenommen. Mit dem Protokoll wurde das Abkommen um den steuerlichen Informationsaustausch zwischen beiden Vertragsstaaten erweitert.

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Quelle: DATEV eG