Ende der Roaming-Gebühren kommt 2017

Der Industrieausschuss im EU-Parlament hat seine Zustimmung zur Übereinkunft mit der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erteilt, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Roamingtarife sollen bereits ab dem kommenden Jahr sinken. Ab dem 15. Juni 2017 ist dann endgültig Schluss.

 

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 15.07.2015

 

 
Der Industrieausschuss hat am 15.07.2015 seine Zustimmung zur Übereinkunft mit der EU-Kommission und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten erteilt, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Roamingtarife sollen bereits ab dem kommenden Jahr sinken. Ab dem 15. Juni 2017 ist dann endgültig Schluss. Ab dann soll es keinen kostentechnischen Unterschied mehr geben, ob ein Anruf oder das Versenden einer E-Mail über das Mobilfunknetz im Heimatland oder im EU-Ausland erfolgt.

 

Die Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera aus Spanien (EVP) sieht das Ende der Roaming-Gebühren als großen Erfolg. „Wir haben es geschafft, die Abschaffung der Roaming-Gebühren durchzusetzen und das „offene Internet“ zu gewährleisten.“

 

Die EU hat die Kosten für Roaming seit 2007 kontinuierlich verringert. Das EU-Parlament hat sich wiederholt für die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren eingesetzt. Nun soll dieses Vorhaben wahr werden.

 

Keine Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017
Am 30. Juni haben sich das EU-Parlament, der Ministerrat und die EU-Kommission auf einen Kompromiss für eine EU-weite Telekommunikationsverordnung geeinigt. Diese sieht die Abschaffung der Roaming-Gebühren ab dem 15. Juni 2017 vor.

 

Bereits zuvor tritt jedoch eine Übergangsphase in Kraft. Ab dem 30. April 2016 und bis zum 14. Juni 2017 gelten die Kosten, die im Heimatland anfallen als Richtwert. Beispiel: Zahlen Sie für einen getätigten Anruf in Ihrem Heimatland 8 Cent pro Minute, so dürfen die Kosten für einen Anruf aus dem EU-Ausland nicht mehr als 13 Cent pro Minute betragen. Mobilfunkbetreiber dürfen somit nur mehr einen geringen Aufpreis in Rechnung stellen.

 

Netzneutralität
Der zwischen EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission erzielte Kompromiss sieht zudem die ersten EU-weiten Bestimmungen zur Netzneutralität vor. Jeder EU-Bürger solle ohne Diskriminierung auf alle Online-Inhalte zugreifen können.

 

Eine Übersicht über die Preisobergrenzen für Roaming finden Sie auf der Homepage des EU-Parlaments.

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Quelle: DATEV eG