Referentenentwurf: Zulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter neue und qualitätssichernde Berufszulassungsregelungen geschaffen werden sollen. Länder und Verbände können lt. BMWi noch bis 28.08.2015 dazu Stellung nehmen.

 

BMWi, Mitteilung vom 16.07.2015

 

 
Die Zahl der Eigentumswohnungen liegt derzeit bei rund neun Millionen mit steigender Tendenz. Die eigene Immobilie wird immer wichtiger für die Altersvorsorge und die individuelle Vermögensbildung. Verbraucher investieren beim Kauf einer Wohnimmobilie häufig ihr gesamtes angespartes Kapital bzw. nehmen hohe Darlehen zur Immobilienfinanzierung auf. Sie sind daher beim Kauf bzw. Verkauf auf kundige Immobilienmakler, aber auch nach dem Erwerb von Wohnungseigentum auf kundige Wohnungseigentumsverwalter angewiesen, die die Interessen ihrer Kunden gewissenhaft und fachkundig wahrnehmen. Durch nicht ausreichend qualifizierte und abgesicherte Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter können den Verbrauchern erhebliche finanzielle Schäden entstehen bis hin zum persönlichen Ruin.

 

In Umsetzung des Koalitionsvertrages hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter neue und qualitätssichernde Berufszulassungsregelungen geschaffen werden sollen:

 

Für Immobilienmakler werden die Erlaubnisvoraussetzungen verschärft indem zusätzlich ein Sachkundenachweis und der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung verlangt wird. Für Wohnungseigentumsverwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt.

 

Die vorgesehene Einführung eines Sachkundenachweises soll eine qualitative Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und damit eine Stärkung des Verbraucherschutzes herbeiführen. Der erforderliche Sachkundenachweis bei Wohnungseigentumsverwaltern soll zudem einen Beitrag zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien leisten.

 

Durch die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung sollen Wohnungseigentümer und Auftraggeber von Immobilienmaklern vor finanziellen Schäden geschützt werden, die durch die fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

 

Zum Referentenentwurf des BMWi für ein Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum können Länder und Verbände auf Grund einer Fristverlängerung noch bis 28. August 2015 Stellung nehmen.

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Quelle: DATEV eG