Das BMF informiert über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie, der den ungeschmälerten Zugang eines jeden Verbrauchers zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto für Alle) gewährleisten soll.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
BMF, Mitteilung vom 11.08.2015
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. August 2015 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie) den Verbänden und Interessengruppen zur Stellungnahme bis zum 2. Oktober 2015 übersandt.
Zentrales Element dieses Entwurfs ist der ungeschmälerte Zugang eines jeden Verbrauchers auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto für Alle). Der Referentenentwurf wurde in gemeinsamer Federführung von BMF und BMJV erstellt. Zuständige Behörde für die Umsetzung dieses Gesetzes soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sein.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG