Neue Besoldung für Berliner Richter nicht zu beanstanden

Der EuGH entschied, dass ein Berliner Richter keine Gehalts-Nachzahlungen bekommt. Das europäische Recht schreibe nicht vor, Richtern rückwirkend den Unterschied zwischen tatsächlicher Besoldung und der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen (Rs. C-20/13).

 

EuGH, Mitteilung zum Urteil C-20/13 vom 09.09.2015

 

 
Ein Berliner Richter bekommt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes keine Gehalts-Nachzahlungen. Das europäische Recht schreibe nicht vor, Richtern rückwirkend den Unterschied zwischen tatsächlicher Besoldung und der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen, hieß es in dem am 09.09.2015 veröffentlichten Urteil.

 

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Klage des Richters dem Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Konkret ging es um die Frage, ob die bis Juli 2011 auf dem Lebensalter beruhenden Besoldungsregelungen diskriminierend waren, wie vom Kläger moniert. Ferner sollte der EuGH prüfen, ob das neue Berliner Gesetz zur Besoldung mit europäischem Recht vereinbar ist. Es knüpft nun an „Erfahrungsstufen“ an, leitet aber die Richter, die bereits im Dienst sind, auf Basis des Lebensalters in die neuen Stufen über.

 

Der klagende Richter war nach altem Recht eingestellt und seine Besoldung übergeleitet worden. Er wollte rückwirkend die höchste Stufe seiner Besoldungsgruppe durchsetzen.

 

Das alte Besoldungs-System wegen des Alters der Richter sei zwar diskriminierend gewesen, so der Gerichtshof. Auch wenn die Neuregelung darauf aufbaue, sei die Ungleichbehandlung gerechtfertigt, da damit erworbene Besitzstände geschützt würden.

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Quelle: DATEV eG