Auf der Grundlage des zweiten Pflegestärkungsgesetzes soll die Pflegebedürftigkeit genauer als bisher ermittelt werden können. U. a. soll es fünf Pflegestufen geben. Das Gesetz liegt dem Bundestag zur Beratung vor.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.09.2015
Quelle: hib-Nr. 449/2015
Das zweite Pflegestärkungsgesetz liegt jetzt im Bundestag zur Beratung vor. Im vergangenen Jahr hatte das Parlament bereits den ersten Teil der großen Pflegereform mit umfassenden Leistungsverbesserungen gebilligt, die seit Anfang 2015 in Kraft sind. Mit dem zweiten Teil der Reform (18/5926) wird vor allem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig soll die Pflegebedürftigkeit genauer ermittelt werden können, unabhängig davon, ob Pflegebedürftige körperliche Einschränkungen haben oder unter Demenz leiden. Dazu werden die bisher drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden ausgebaut.
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Quelle: DATEV eG