Abwicklungsgesetz zugestimmt

Der Finanzausschuss hat dem Abwicklungsmechanismus-Gesetz zugestimmt und damit einen weiteren Schritt zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene Banken in Europa gemacht.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.09.2015

 

Quelle: hib-Nr. 468/2015

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Abwicklungsmechanismus-Gesetz zugestimmt und damit einen weiteren Schritt zur Einführung eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus für in Schieflage geratene Banken in Europa gemacht. Für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe (18/5009, 18/5325) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion die Linke enthielt sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen zahlreiche Änderungsanträge zu dem Entwurf gestellt, die auch beschlossen wurden. Zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit denen unter anderem die Gehälter von Vorständen der Abwicklungsanstalten maroder Banken begrenzt werden sollten, wurden abgelehnt.

 

Das Gesetz regelt unter anderem, wie die in Deutschland eingesammelten Bankenabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds übertragen werden und welche Behörde die der Bundesrepublik zustehenden Befugnisse ausübt. Angepasst werden auch die Regelungen über die Verwendung der Beiträge aus der Bankenabgabe aus den Jahren 2011 bis 2014, nachdem die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen vom einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds vorgenommen werden soll. Mit den Änderungsanträgen der Koalition wird unter anderem festgelegt, dass die deutsche Landwirtschaftliche Rentenbank nicht unter das Gesetz fällt, da ein Insolvenzverfahren über das Vermögen dieser Bank unzulässig ist.

 

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Quelle: DATEV eG