Benachteiligungen bei gleichgeschlechtlicher Ehe endgültig aufheben

Der Bundesrat möchte, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit seinem Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen.

 

Bundesrat, Pressemitteilung vom 25.09.2015

 
Der Bundesrat möchte, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit seinem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen.

 

Das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe stelle eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität dar. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln, führen die Länder zur Begründung ihrer Initiative aus.

 

Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucksache 196/13 (Beschluss)), den der Bundestag wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt hat. Die Länder hatten die Bundesregierung zudem im Juni 2015 mit einer Entschließung aufgefordert, die Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare im Eherecht zu beenden (BR-Drucksache 274/15 (Beschluss)).

 

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung übersandt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

 

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Quelle: DATEV eG