Insbesondere komplizierte Anmeldeverfahren, undurchsichtige Tarifvertragssituationen oder aufwändige Entsendeverfahren erschweren deutschen Service-Anbietern im europäischen Ausland zunehmend die Arbeit, wie eine aktuelle DIHK-Erhebung belegt. Um den Bürokratie-Dschungel zu lichten, fordert der DIHK, die EU-Dienstleistungsrichtlinie konsequent umzusetzen und das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung zu stärken.
DIHK, Mitteilung vom 24.09.2015
Komplizierte Anmeldeverfahren, undurchsichtige Tarifvertragssituationen oder aufwändige Entsendeverfahren – Bürokratie erschwert deutschen Dienstleistern in Europa zunehmend die Arbeit. Das zeigt eine aktuelle Abfrage von DIHK, IHKs und Auslandshandelskammern (AHKs). Dabei wurden diesmal 40 Hindernisse identifiziert – gut ein Viertel mehr als noch im letzten Jahr. Im angekündigten Maßnahmenpaket für Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt muss sich die EU-Kommission vor allem bei folgenden Themen um Vereinfachung bemühen:
Bürokratie bei der Entsendung von Mitarbeitern
Die Entsendeverfahren von Mitarbeitern gestalten sich schwierig – vor allem für Unternehmen in der Baubranche: Sie müssen sich in Belgien, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Österreich und Schweden behördlich melden. In Belgien und Dänemark kommt hinzu, dass sie für jeden entsendeten Mitarbeiter einen Identifikationsausweis vorab beantragen müssen. In der Praxis ist der Ausweis jedoch oft erst dann fertig, wenn die Bauleistung längst erbracht ist. Das führt immer wieder zu hohen Bußgeldern. Diese riskiert ebenfalls, wer in Polen eine Baustelle betritt, ohne eine polnische Schulung zur Bedienung von Baugeräten absolviert zu haben oder wer auf einer britischen Baustelle arbeitet, ohne zuvor den nationalen „Health and Safety“-Kurs besucht zu haben.
Undurchsichtige Tarifvertragssituation
Schwierigkeiten bereitet auch die tarifvertragliche Einordnung von entsandten Mitarbeitern. In Finnland existieren viele, teils konkurrierende Tarifverträge, deren Anwendungsbereiche weder vertraglich noch durch eine Behörde geregelt sind. Deutsche Unternehmen riskieren hohe Strafen, wenn sie diese Tarifverträge unzureichend oder gar nicht berücksichtigen. In den Niederlanden ist unklar, ob ausländische Unternehmen ohne Niederlassung lokale oder entsendete Arbeitskräfte nach Tarifvertrag behandeln müssen. In Schweden haben deutsche Unternehmen sogar Arbeitskampfmaßnahmen zu befürchten, wenn sie keine Haustarifverträge abschließen – obwohl sie nicht über eine schwedische Niederlassung verfügen.
„Einheitlicher Ansprechpartner“ ist der Aufgabe nicht gewachsen
Die EU hat im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006 für diese Art von Schwierigkeiten einen „einheitlichen Ansprechpartner“ geschaffen. Doch die Unzufriedenheit der Unternehmen in Deutschland mit den Leistungen dieser Ansprechpartner in anderen EU-Mitgliedstaaten ist groß. Denn in der Praxis zeigt sich, dass sie ihrer Aufgabe, Unternehmen aus der EU durch Informationen und praktische Hilfen die Dienstleistungserbringung zu erleichtern, nur unzureichend nachkommen. Dies hat auch eine Studie der EU-Kommission bestätigt.
Mehr gegenseitige Anerkennung, Dienstleistungsrichtlinie umsetzen
Im Maßnahmenpaket der Kommission muss deshalb u. a. das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gestärkt werden: Dazu gehören etwa gleichwertige Schulungen in allen Mitgliedstaaten. Die EU-Meldeverfahren für Baudienstleister könnten harmonisiert werden. Das senkt Kosten und Aufwand für die Unternehmen. Ferner muss die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie konsequent vorangetrieben werden. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten müssen weitere Binnenmarkthindernisse identifiziert und beseitigt werden. Die IHK-Organisation bietet der Kommission dabei ihre Mitarbeit an.
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Quelle: DATEV eG