Wiederherstellung der Steuergerechtigkeit in der EU

Im TAXE-Ausschuss herrschte Einigkeit über die Erkenntnis, dass das System der Körperschaftsteuer in der EU grundlegend neu aufgestellt werden müsse. Die Harmonisierung der Körperschaftsteuer solle über den automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie einer effektiven Mindestbesteuerung vorangetrieben werden.

 

Der TAXE-Ausschuss begrüßte am 22.09.2015 mit Pierre Gramegna – in seiner Funktion als ECOFIN-Vorsitzender – sowie den Finanzministern Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Spaniens prominenten Besuch.

 

Einigkeit herrschte über die Erkenntnis, dass das System der Körperschaftsteuer in der EU grundlegend neu aufgestellt werden müsse. Die Harmonisierung der Körperschaftsteuer solle über den automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage sowie einer effektiven Mindestbesteuerung vorangetrieben werden. Unterstützend werde das Country-by-Country-Reporting (CbC-R) der OECD für mehr Transparenz sorgen.

 

In Bezug auf den automatischen Informationsaustausch würde es im ECOFIN-Rat einen Konsens geben, wenn die RL nur 5 statt 10 Jahre rückwirken solle.

 

MdEPs kritisierten die lückenhafte Umsetzung der GKKB ohne Konsolidierung und mahnten die Einführung einer Mindest- und Maximalbesteuerung an, um wettbewerbstechnisch gegenüber Drittländern zu bestehen.

 

Widerstände beim CbC-R gäbe es im Rat von mehreren Seiten. Laut Schäuble würden die Bundesländer nur einem anonymisierten Verfahren zustimmen; Spanien akzeptiere Datenerhebungen nur zu statistischen Zwecken und Großbritannien blockiere vollständig. Ein verpflichtendes CbC-R erfordere allerdings die Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat. Schäuble spricht sich sowohl für einen gesonderten Steuerausschuss im EP als auch für eine fallabhängige Mehrheitsentscheidung im ECON-Rat aus, um die Verfahren zu beschleunigen.

 

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Quelle: DATEV eG