Kapitalmarktunion: Mehr Finanzierungsquellen für europäische Unternehmen

 

Mit ihren Vorschlägen für eine europäische Kapitalmarktunion will die EU-Kommission dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU Zugang zu mehr Finanzierungsquellen erhalten.

 

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.09.2015

Mit ihren Vorschlägen für eine europäische Kapitalmarktunion will die Europäische Kommission dazu beitragen, dass Unternehmen in der EU Zugang zu mehr Finanzierungsquellen erhalten.

 

Als tragende Säule der Investitionsoffensive der Juncker-Kommission setzt der am 30.09.2015 verabschiedete Aktionsplan direkt beim Thema Investitionsschwäche an. Finanzierungsalternativen, die die Bankfinanzierung ergänzen – wie die Kapitalmärkte, Risikokapital oder Crowdfunding – sollten in höherem Maße zur Finanzierung insbesondere von KMU und Start-ups beitragen. Außerdem will die Kommission Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen in der EU beseitigen, um es Unternehmen und Infrastrukturprojekten zu erleichtern, unabhängig von ihrem Standort die benötigte Finanzierung zu erhalten.

 

Konkret hat die Kommission Vorschläge verabschiedet, mit denen neue Impulse für hochwertige Verbriefungen und langfristige Infrastrukturinvestitionen gesetzt werden. Außerdem wird die Kommission noch vor Jahresende Änderungsvorschläge für die Prospektrichtlinie vorlegen, um die Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und billiger zu machen. Darüber hinaus hat die Kommission zwei Konsultationen zu Risikokapitalfonds und zu gedeckten Schuldverschreibungen eingeleitet. Sie laufen bis 6. Januar 2016 bzw. 31. Dezember 2015.

 

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte: „Wichtigster Bestandteil der Investitionsoffensive für Europa ist die Beseitigung von Investitionshemmnissen durch Vertiefung des Binnenmarkts. Auf meinen Informationstouren höre ich häufig, dass es für Versicherer nicht einfach ist, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Deswegen hoffe ich, dass sie mit den Änderungen an der delegierten Verordnung Solvency II die richtigen Anreize für solide Investitionen erhalten.“

 

Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, sagte: „Die Kapitalmarktunion soll dazu beitragen, dass den europäischen Unternehmen und insbesondere unseren KMU mehr Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. KMU sollen mehr Möglichkeiten erhalten, ihr Geld zu investieren. Ich möchte Hindernisse aus dem Weg schaffen, damit Kapital ungehindert zwischen allen 28 Mitgliedstaaten fließen kann.“

 

Breiter gestreute Finanzierungsquellen sind nicht nur gut für die Investitionen und die Unternehmen, sondern auch von zentraler Bedeutung für die Finanzstabilität, da sich mögliche Probleme im Bankensektor dann nicht mehr so stark auf die Unternehmen und deren Finanzierungszugang auswirken würden. Deswegen ist die Kapitalmarktunion auch wichtiger Bestandteil der Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
Im Einklang mit den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung startet die Kommission auch eine Sondierung zur Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung – um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Effekt hat und beispielsweise keine doppelten Berichtsanforderungen oder Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften mit sich bringt.

Die Vorschläge im Einzelnen

 

Neue Vorschriften für Verbriefungen

 

Bei Verbriefungen werden Vermögenswerte (z. B. Autokredite oder Darlehen an KMU), in aller Regel durch einen Kreditgeber wie z. B. eine Bank, gebündelt und als Finanzinstrument aufgelegt, das dann von Anlegern erworben werden kann. Auf diese Weise kann eine größere Zahl von Anlegern erreicht werden, wodurch die Liquidität steigt und Kapital der Banken für neue Kredite freigesetzt wird. Die Kommission schlägt einen Rechtsrahmen für Verbriefungen vor, die einfach, transparent und standardisiert sind und einer angemessenen Aufsicht unterliegen. Würden die Verbriefungsemissionen in der EU wieder das Volumen erreichen, das sie vor der Krise im Durchschnitt aufwiesen, so würde dies nach den Schätzungen der Kommission zwischen 100 und 150 Mrd. Euro zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft frei machen.

 

Neue Behandlung von Infrastrukturprojekten im Rahmen von Solvabilität II

 

Investitionen in Infrastrukturprojekte sind von zentraler Bedeutung, um die Konjunktur und das Wachstum Europas zu unterstützen, doch sind für solche Projekte hohe Summen an langfristiger Finanzierung erforderlich. Die Versicherungswirtschaft ist gut gerüstet, um langfristige Finanzierungen bereitzustellen, indem sie sich sowohl an Infrastrukturprojekten beteiligt als auch in Infrastrukturanleihen investiert. Die Kommission will ungerechtfertigte aufsichtliche Hindernisse beseitigen, damit Versicherer bei europäischen Infrastrukturprojekten eine bedeutende Rolle spielen können. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) wird mit den am 30.09.2015 vorgelegten Rechtsvorschriften eine eigene Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen geschaffen und die vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung der Schuldtitel- und Beteiligungsinvestitionen von Versicherern in qualifizierte Infrastrukturprojekte abgesenkt.

 

Öffentliche Konsultation zu Risikokapital

 

Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Alternativen wie Risikokapitalfonds können ihnen helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECA- und der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Bei der Konsultation wird die Frage gestellt, ob gezielte Änderungen an diesen Verordnungen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern könnten. Bei der Konsultation wird es auch um die Beschränkungen in Bezug auf die Verwalter solcher Fonds, um die Mindestanlagesumme von 100.000 Euro und um die Frage gehen, ob Fondsverwalter aus Drittländern die Möglichkeit haben sollten, EuVECA oder EuSEF anzubieten. Die Konsultation läuft bis zum 6. Januar 2016.

 

Öffentliche Konsultation zu gedeckten Schuldverschreibungen

 

In vielen EU-Mitgliedstaaten sind gedeckte Schuldverschreibungen ein wichtiges Instrument der langfristigen Finanzierung, um dem Immobilienmarkt und dem öffentlichen Sektor Finanzierung zuzuführen. Bei der Emission gedeckter Schuldverschreibungen sind die europäischen Kreditinstitute weltweit führend, doch ist der Markt derzeit noch nach Ländern aufgesplittert, was der Standardisierung der Emissions- und Offenlegungspraktiken Grenzen setzt und die Entstehung tiefer, liquider und zugänglicher Märkte, vor allem über nationale Grenzen hinweg, behindert. Die Kommission wird eine Konsultation zu einem europaweiten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen durchführen; ein solcher Rahmen würde auf gut funktionierenden nationalen Regelungen aufbauen, ohne diese zu beeinträchtigen, und sich auf hochwertige Standards und bewährte Verfahren der Märkte stützen. Bei der bis 31. Dezember 2015 laufenden Konsultation werden auch Standpunkte zur Verwendung von gedeckten Schuldverschreibungen, die mit KMU-Krediten besichert sind, eingeholt. Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission entscheiden, ob die EU tätig werden muss.

 

Gesamtwirkung der Finanzmarktgesetzgebung

 

Die Kommission leitet am 30.09.2015 eine Sondierung ein, um Datenbelege zu sammeln und die kumulativen Auswirkungen und Wechselwirkungen der geltenden Finanzmarktvorschriften abzuschätzen. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission nicht nur etwaige Widersprüchlichkeiten, Inkohärenzen und Regulierungslücken ermitteln, sondern auch unnötige regulatorische Belastungen und andere Faktoren, die sich langfristig negativ auf Investitionen und Wachstum niederschlagen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

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Quelle: DATEV eG