Die WPK hat gegenüber dem BMF sowie dem BMJV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie Stellung genommen.
WPK, Mitteilung vom 06.10.2015
Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 gegenüber den Bundesministerien der Finanzen (BMF) sowie der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie* Stellung genommen.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie soll im Wesentlichen das neue Zahlungskontengesetz beschlossen werden. Es enthält Bestimmungen über
- die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten
- den Wechsel von Zahlungskonten sowie
- den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (das sog. Basiskonto).
Mit dem Basiskonto sollen Zahlungsdienstleister (im Wesentlichen Kreditinstitute und Zahlungsinstitute) jedem Verbraucher – auch Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten – den Zugang zu einem Zahlungskonto ermöglichen.
Mit der Änderung/Ergänzung des KWG sowie der PrüfbV haben zukünftig die Abschlussprüfer der betreffenden Institute im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Einhaltung des Zahlungskontengesetzes zu prüfen und darüber im Prüfungsbericht zu berichten.
Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.
| * Richtlinie 2014/92/EU vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen. |
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Quelle: DATEV eG