Betreiber einer privaten Wasserversorgungsanlage ist zur Untersuchung des Trinkwassers auf Pflanzenschutzmittel verpflichtet

Der Betreiber einer privaten Wasserversorgungsanlage muss der Aufforderung des Landkreises, das Trinkwasser aus dem Brunnen insbesondere darauf untersuchen zu lassen, ob Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe (PSM) nachweisbar sind, nachkommen. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1236/14).

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Quelle: DATEV eG