Der Betreiber einer privaten Wasserversorgungsanlage muss der Aufforderung des Landkreises, das Trinkwasser aus dem Brunnen insbesondere darauf untersuchen zu lassen, ob Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukt-Wirkstoffe (PSM) nachweisbar sind, nachkommen. So entschied das VG Koblenz (Az. 2 K 1236/14).
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Quelle: DATEV eG