Stellungnahme des Bundesrats: Erben nicht stärker begünstigen

Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen. Wie es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf heißt, werfen einige Regelungen verfassungsrechtliche Fragen auf.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.10.2015

 

 

Quelle: hib-Nr. 511/2015

 

Der Bundesrat warnt davor, Unternehmenserben bei der Erbschaftsteuer stärker zu begünstigen. Wie es in einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6279) vorgelegten Stellungnahme der Länderkammer zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) heißt, werfen einige Regelungen des Gesetzentwurfs verfassungsrechtliche Fragen auf. Dazu gehört laut Bundesrat insbesondere die vorgesehene Verschonung in Höhe von 20 beziehungsweise 35 Prozent bei sehr hohen vererbten Unternehmensvermögen ohne Durchführung einer entsprechenden Bedürftigkeitsprüfung. Diese Frage müsse im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

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Quelle: DATEV eG