Die Aufsicht über die Abschlussprüfer soll reformiert und zugleich soll damit europäisches Recht umgesetzt werden. Diesem Ziel dient der Gesetzentwurf zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.10.2015
Quelle: hib-Nr. 514/2015
Die Aufsicht über die Abschlussprüfer soll reformiert und zugleich soll damit europäisches Recht umgesetzt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282). Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werde im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt, erklärt die Bundesregierung. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden.
———————-
Quelle: DATEV eG