Konzernnachhaftung schließt Haftungslücken der Konzerne und minimiert Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler

Die Bundesregierung hat das Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz beschlossen. Es stelle sicher, dass Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für die Rückbau- und Entsorgungsverbindlichkeiten ihrer Töchter langfristig haften. Das BMWi informiert.

 

BMWi, Pressemitteilung vom 14.10.2015

 

 
Das Bundeskabinett hat am 14.10.2015 das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ beschlossen.

 

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Heute haben wir zwei weitere zentrale Punkte aus dem Eckpunktepapier für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende vom 1. Juli 2015 umgesetzt. Kernkraftwerksbetreiber haften für nukleare Entsorgungskosten. Das bleibt auch in Zukunft so. Mit dem heutigen Beschluss zur Konzernnachhaftung schließen wir bestehende Haftungslücken. Das Gesetz steht unter der Überschrift ‚Eltern haften für ihre Kinder‘. Es stellt sicher, dass Muttergesellschaften für die Verbindlichkeiten ihrer Töchter für Rückbau- und Entsorgungskosten langfristig haften. So minimieren wir die Risiken für öffentliche Haushalte und Steuerzahler. Zudem haben wir heute eine Expertenkommission unter Vorsitz von Matthias Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin eingesetzt. Sie soll Empfehlungen erarbeiten, wie die Sicherstellung der Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung so ausgestaltet werden kann, dass die Unternehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen.“

 

Mit dem Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz wird die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen (u. a. Aufspaltung, Kündigung von Unternehmensverträgen) rechtssicher geregelt. Hierzu wird eine sog. eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften.

 

Daneben wurde mit dem heutigen Kabinettsbeschluss eine „Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK)“ eingesetzt. […]

 

Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebenen Gutachten zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich (sog. „Stresstests“) bilden. Ziel ist es, dass die Kommission bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.

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Quelle: DATEV eG