Die Regierungskoalition hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen (Vorratsdatenspeicherung). Das Gesetz sei notwendig zur Aufklärung schwerster Straftaten und entspreche den Vorgaben des BVerfG und des EuGH.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2015
Quelle: hib-Nr. 523/2015
Der Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz hat am 14.10.2015 den Weg für die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung frei gemacht. Mit Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen die Mitglieder eine geänderte Fassung des Entwurfes der Regierungskoalition (18/5088). Der von der Koalition eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass das Gesetz wissenschaftlich evaluiert werden soll. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen das Gesetzesvorhaben. Ein Antrag der Linken-Fraktion, von der Vorratsdatenspeicherung abzusehen, stieß auf Ablehnung der Koalitionsvertreter.
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Quelle: DATEV eG