Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22.12.2014 wurde die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gesetzlich geregelt. Das BMF teilt die geltenden Grundsätze bei der Anwendung des am 01.01.2015 in Kraft getretenen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG mit (Az. IV C 5 – S-2332 / 15 / 10001).

 

Rechtslage nach dem „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“

 

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2332 / 15 / 10001 vom 14.10.2015

 

 

Kurzfassung

 
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2417, BStBl 2015 I S. 58) wurde die Besteuerung von Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gesetzlich geregelt. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bei der Anwendung des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG die folgenden Grundsätze:

 

Das Schreiben ist in die folgenden Punkte untergliedert:

1. Begriff der Betriebsveranstaltung

2. Begriff der Zuwendung

3. Arbeitnehmer

4. Freibetrag
a) Berechnung des Freibetrags
b) Offenstehen der Betriebsveranstaltung für alle Arbeitnehmer
c) Freibetrag für maximal zwei Betriebsveranstaltungen jährlich

5. Besteuerung der Zuwendungen

6. Reisekosten

7. Auswirkungen der gesetzlichen Änderung auf die Umsatzsteuer

8. Zeitliche Anwendung

 

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG