INSIKA: Hoher Aufwand, geringer Nutzen

Mit der INSIKA möchten die Bundesländer in Branchen mit viel Bargeldumsatz Kassenmanipulationen einen Riegel vorschieben. Der DIHK hält einen solch kostspieligen technischen Schutz jedoch insgesamt für unverhältnismäßig; immerhin müssten knapp 1,5 Mio. Geräte umgestellt werden. Stattdessen plädiert er für eine gezielte, ursachenbezogene Bekämpfung von Steuerbetrug.

 

DIHK, Mitteilung vom 29.10.2015

 

Bei Kassen in Branchen mit viel Bargeldumsatz, z. B. im Einzelhandel, wollen die Bundesländer das sog. INSIKA-Verfahren („Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“) einführen. Alle Unternehmen, die Registrierkassen im Einsatz haben, sollen verpflichtet werden, diese entsprechend umzurüsten bzw. neue anzuschaffen. Dies betrifft neben dem Einzelhändler auch jedes einzelne Fahrzeug eines Busunternehmers, Gastronomen und Kantinen von Industriebetrieben. Der DIHK hält die Einführung eines solch kostspieligen technischen Manipulationsschutzes insgesamt für unverhältnismäßig.

 

Bundesländer planen Gesetz
Noch in diesem Jahr soll ein Gesetzentwurf für manipulationssichere Kassen vorgelegt werden – technologieoffen, z. B. auf der Basis des INSIKA-Verfahrens. Durch den Einsatz einer INSIKASmartcard können Steuerbehörden alle Kassenbewegungen nachvollziehen.

 

Für jeden Umsatzvorgang wird eine elektronische Signatur erzeugt und auf der Smartcard gespeichert. Diese Signatur wird anschließend auf den zugehörigen Bon gedruckt. Manipulationen durch illegale „Zapper“-Software oder nachträgliche Stornobuchungen sollen so verhindert werden.

 

Mehr Kosten und Bürokratie
Kassenmanipulationen und die damit verbundene Steuerhinterziehung sind nicht akzeptabel, keine Frage. Wie viele Unternehmen ihre Umsätze allerdings tatsächlich manipulieren, ist völlig unklar. Auch zum dadurch entstehenden Steuerausfall gibt es nur Schätzungen, die höchst umstritten sind. Außerdem sind schon heute Kassenmanipulationen bei größeren oder Filialunternehmen überhaupt nicht mehr möglich. Sicher ist dagegen: Durch die Einführung von INSIKA müssen viele Kassensysteme mit erheblichem Aufwand umgestellt werden. Den Bestand an Registrierkassen in Deutschland schätzt der DIHK auf knapp 1,5 Millionen Geräte. Die einmaligen Kosten einer Smartcard mit Software-Anbindung liegen zwischen 100 und 300 Euro pro Kasse, zusätzliche Kosten für notwendige Hard- und Software-Anpassungen sind dabei noch nicht eingerechnet. Die Kosten müssen die Unternehmen tragen.

 

Nutzen von INSIKA fraglich
Der Nutzen des geplanten Systems fällt für alle Beteiligten gering aus. Das Bargeldgeschäft nimmt kontinuierlich ab. Immer mehr Einzelhändler setzen auf bargeldlose Zahlungen. Bei diesen kann kaum manipuliert werden. Manipulationssichere Kassen dürften daher auf mittlere Sicht weiter an Relevanz verlieren. Kriminellen ist dagegen so kaum beizukommen, denn auch die neuen Technologien, z. B. die Smartcard, können die Manipulation oder schlicht die „Nichterfassung“ von Umsätzen letztlich nicht verhindern.

 

Weil es in Deutschland keine Registrierkassenpflicht gibt, könnten sogar „offene Ladenkassen“ benutzt werden, bei denen die Aufzeichnung der Ein- und Ausgaben schwer nachvollziehbar ist.

 

Gezielte ursachenbezogene Bekämpfung statt flächendeckender Maßnahmen
Maßnahmen wie INSIKA, die ein begrenztes Problem mit großem Aufwand zu lösen versuchen, sind nicht zielführend. Wirkungsvoller gegen Steuerbetrug wären vielmehr eine Aufzeichnung aller einzelnen Umsätze, unangekündigte Kassenprüfungen und höhere Bußgelder für nicht hinreichende Buchungen. Ein Manipulationsschutz könnte auf freiwilliger Basis mit finanzieller Unterstützung und Gewährleistung von Prüfungssicherheit seitens der Finanzverwaltung eingeführt werden. Auf diese Weise müssen die vielen ehrlichen Kaufleute nicht für einige schwarze Schafe über Gebühr „zur Kasse gebeten“ werden.

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Quelle: DATEV eG