Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. Oktober 2015. Themen waren u. a. der Regierungsentwurf des APAReG, der Referentenentwurf des AReG sowie die Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.
WPK, Mitteilung vom 29.10.2015
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig und zeitnah über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Oktober 2015 in Berlin zusammengefasst.
EU-Regelungen zur Abschlussprüfung
Regierungsentwurf des APAReG
In seiner Lesung am 15. Oktober 2015 hat der Deutsche Bundestag den Regierungsentwurf des APAReG an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (federführend), den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Haushaltsausschuss überwiesen. Zum Regierungsentwurf des APAReg wird am 2. November 2015 von 14:00 bis 16:00 Uhr eine öffentliche Anhörung durchgeführt werden. (…)
Zudem fanden weitere Gesprächstermine mit Politikern, dem BMWi sowie RA Hanns-Eberhard Schleyer, Berichterstatter des Normenkontrollrates (NKR) für das APAReg, statt. Inwieweit die Anregungen der WPK im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.
Referentenentwurf des AReG
Der Vorstand hat beschlossen, auf Basis des Referentenentwurfes gegenüber dem Normenkontrollrat eine Stellungnahme abzugeben, in der Bürokratie steigernde Maßnahmen durch das AReG aufgezeigt werden sollen.
Die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes des AReg wird voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres erfolgen.
Untergesetzlicher Regelungsbedarf
Der gemeinsame Ausschuss aus Vorstand und Kommission für Qualitätskontrolle „Satzung für Qualitätskontrolle“ sowie der Ausschuss „Berufsrecht“ haben ihre Beratungen aufgenommen. Vertreter der Verbände sollen zu einer Anhörung eingeladen werden.
In der Beiratssitzung am 30. November 2015 soll über den Stand der Beratung in den Ausschüssen berichtet werden.
Im Hinblick auf den Systemwechsel zum 17. Juni 2016 werden in der Beiratssitzung im Juni 2016, gegebenenfalls auch in einer außerordentlichen Beiratssitzung im Frühjahr des nächsten Jahres, Beschlüsse über umfangreiche Änderungen der Berufssatzung WP/vBP sowie der Satzung für Qualitätskontrolle anstehen.
IESBA Exposure Draft- Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations – NOCLAR – Stellungnahme der WPK zur Reaktion auf vermutete Gesetzesverstöße
Der Vorstand hat nochmals eindrücklich unterstrichen, dass eine Regelung von IESBA zur Meldung von Gesetzesverstößen durch Wirtschaftsprüfer an eine externe Behörde – wie es der Exposure Draft Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations (NOCLAR) vorsieht – dem derzeit geltenden nationalen Recht entgegensteht. Diese komplexe Materie sollte vielmehr allein durch den Gesetzgeber der jeweiligen Jurisdiktion geregelt werden, um die für den Berufsstand erforderliche Rechtssicherheit zu gewährleisten. Im Übrigen sieht die EU-Verordnung 537/2014 in Artikel 7 für Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Regelung zur möglichen Meldung von Unregelmäßigkeiten an eine externe Behörde vor.
Die WPK hatte mit Schreiben vom 4. September 2015 gegenüber der IESBA zu deren geplanten Änderungen des Code oft Ethics (Code) zur Reaktion auf (vermutete) Gesetzesverstöße („Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations“) Stellung genommen und sich im Ergebnis gegen eine Regelung der Meldung von Gesetzverstößen an eine externe Behörde ausgesprochen (www.wpk.de/oeffentlichkeit/stellungnahmen/2015/#sn-823), www.wpk.de/magazin/3-2015/ und www.wpk.de/link/mag031503/).
Stellungnahme der WPK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Die WPK hat gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen zum Referentenentwurf „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ mit Schreiben vom 23. September 2015 Stellung genommen. Es wurde angemerkt, dass etwaige Vorteile für den Steuerpflichtigen aufgrund der geplanten Änderungen stärker herausgestellt werden sollten. Zur geplanten Einführung eines Risikomanagementsystems wurde betont, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht gefährdet werden dürfe. Weitere angesprochene Punkte betreffen unter anderem den Auskunftsanspruch des Steuerpflichtigen, die Vollmachtserteilung sowie die Abgabefristen für Steuererklärungen.
Senatszuständigkeiten beim Bundesgerichtshof für Fragen der Wirtschaftsprüferhaftung
Anders als bei Haftungsstreitigkeiten beispielsweise in Steuerberater- und Rechtsanwaltssachen sind die Verfahren zur Wirtschaftsprüferhaftung nicht berufsbezogen bei einem Senat des BGH gebündelt. Für Verfahren der Wirtschaftsprüferhaftung sind insgesamt sechs Zivilsenate zuständig. Der Vorstand sieht eine Zusammenfassung aller den Bereich der Wirtschaftsprüfung betreffenden Sachverhalte in einem Senat als sinnvoll an. Auf diese Weise könnte den Besonderheiten des Berufsstandes besser Rechnung getragen werden. Es soll eine entsprechende Anregung an den BGH adressiert werden.
Marktstrukturanalyse 2014
Der Vorstand hat über die Untersuchung „Marktstrukturanalyse 2014 – Anbieterstruktur, Mandatsverteilung, Abschlussprüferhonorare und Umsatzerlöse im Wirtschaftsprüfermarkt 2014“ beraten. Die Marktstrukturanalyse 2014 wird im Internet und als Beilage zum WPK Magazin 4/2015 veröffentlicht. Zudem soll mit einer Pressemitteilung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchung informiert werden.
WPK-Ausschreibungsportal für WP-Dienstleistungen
Mit der Praktikumsbörse wird bereits eine internetbasierte Dienstleistung der WPK für ihre Mitglieder angeboten. Der Vorstand beriet über weitere Möglichkeiten zur Ausweitung des Bereichs der internetbasierten Dienstleistungen.
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Quelle: DATEV eG