Gewerbesteuerpflicht von Behandlungen im Rahmen einer Psychotherapeutenausbildung

Erlöse aus der Behandlung von Patienten durch Auszubildende, die die Ausbildungseinrichtung im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung erzielt, unterliegen der Gewerbesteuer. So das FG Münster (Az. 9 K 2097/14 G).

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Quelle: DATEV eG