Anforderungen an die Einwilligung der Eltern in die ärztliche Behandlung ihrer Kinder

Ein ärztlicher Heileingriff bei einem minderjährigen Kind bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern. Erscheint nur ein Elternteil mit dem Kind beim Arzt, darf dieser in Ausnahmefällen – abhängig von der Schwere des Eingriffs – darauf vertrauen, dass der abwesende Elternteil den erschienenen Elternteil zur Einwilligung in den ärztlichen Eingriff ermächtigt hat. Darauf wies das OLG Hamm hin (Az. 26 U 1/15).

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Quelle: DATEV eG