Mehrere einfache Verkehrsverstöße können ein Fahrverbot rechtfertigen

Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf ʺeinfachereʺ Verkehrsverstöße mit einem (zumindest abstrakten) Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. So das OLG Hamm (Az. 1 RBs 138/15).

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Quelle: DATEV eG