Das BAG entschied, dass die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen ist (Az. 6 AZR 844/14).
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Quelle: DATEV eG
Das BAG entschied, dass die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums nicht auf die Probezeit in einem folgenden Berufsausbildungsverhältnis anzurechnen ist (Az. 6 AZR 844/14).
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