Widerruf einer Genehmigung für den sog. Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln im Berufungsverfahren bestätigt

Das OVG Niedersachsen hat den Widerruf einer Handelsgenehmigung für importierte Pflanzenschutzmittel bestätigt, da Inhaltsstoffe und Wirkstoffgehalt des letztlich verkauften Pflanzenschutzmittels vom importierten Mittel abwichen (Az. 10 LB 7/14).

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Quelle: DATEV eG