Heilbronner Kreissparkasse zur Rückzahlung von mehr als 7.000 Euro zu viel überwiesener Rente verurteilt

Ein Rentenversicherungsträger, der vom Tod eines Versicherten nichts erfuhr und weiterhin Zahlungen leistete, kann lt. SG Heilbronn von der Bank des Verstorbenen den überzahlten Betrag zurückfordern, wenn die Erben die Rückerstattung verweigern (Az. S 14 R 3494/13).

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Quelle: DATEV eG