Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich ist rechtmäßig

Der BayVGH entschied, dass die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist und wies damit die Berufung der Sixt GmbH & Autovermietung KG zurück (Az. 7 BV 15.15.344).

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Quelle: DATEV eG