Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag einen Untersuchungsausschuss beantragt, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll.
„Cum-Ex-Geschäfte“ werden untersucht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2015
Wie die Fraktionen erläutern, wurde bei den „Cum-Ex-Geschäften“ mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümer hatte. Der Zeitraum sei dabei so gewählt worden, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Das habe dazu geführt, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Kapitalertragsteuer sei dadurch mehrfach auf die Steuern der verschiedenen Eigentümer angerechnet worden, was zu mehrfachen Entlastungen an anderer Stelle geführt habe, obwohl es die entsprechende Belastung nur einmal gegeben habe. Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, werde der durch „Cum-Ex-Geschäfte“ entstandene Schaden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.
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Quelle: DATEV eG