Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen rät, im Namen des Ministeriums versandte gefälschte Schreiben mit dem Betreff „Steuerrückerstattungsanspruch“ nicht zu beachten.
Vermeintlicher Steuerrückerstattungsanspruch: gefälschter Brief des NRW-Finanzministeriums
FinMin Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 25.11.2015
In diesem Schreiben wird behauptet, dass durch eine Expertenkommission festgestellt worden sei, dass die seit 1977 angewendete Abgabenordnung nie ratifiziert worden sei. Steuerbescheide seien daher von Amts wegen aufgehoben worden. Schließlich wird in den gefälschten Schreiben empfohlen, beim Finanzamt einen Rückforderungsanspruch geltend zu machen.
Absender dieser Briefe ist nicht das NRW-Finanzministerium, es handelt sich um Fälschungen. Das NRW-Finanzministerium rät, das Schreiben nicht weiter zu beachten. Das dort zitierte „Erstattungsformular“ existiert nicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ist nicht erforderlich.
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Quelle: DATEV eG