Der Arbeitskreis Rechnungslegung des DStV kritisiert in IDW-Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung, dass durch bewusste Auswahl erlangte Prüfungsnachweise zukünftig nicht mehr als Stichprobe gelten dürfen.
DStV kritisiert Einschränkung des Stichprobenbegriffs in der Abschlussprüfung
DStV, Mitteilung vom 07.12.2015
Die Entwürfe sehen vor, dass durch bewusste Auswahl erlangte Prüfungsnachweise zukünftig nicht mehr als Stichprobe gelten dürften. Nach Einschätzung des Arbeitskreises führt diese Abkehr von der im Berufsstand etablierten und der in der Statistik verwendeten Definition zu Problemen im Prüfungsalltag. Ebenso verweist der Bestätigungsvermerk darauf, dass die Erkenntnisse „überwiegend auf der Basis von Stichproben“ beruhen. Die bewusste Auswahl von Belegen dürfte demnach nur noch sehr eingeschränkt eingesetzt werden.
Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass die bisherige, etablierte Nomenklatur weiterhin verwendet wird und die vom IDW beabsichtigten Änderungen durch andere Begriffe erfolgen. Nach Ansicht des Arbeitskreises wird die durch bewusste Auswahl erlangte Stichprobe am besten als „nicht repräsentativ“ beschrieben.
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Quelle: DATEV eG