Gegen das Ärgernis mangelhafter Gutachten in Gerichtsverfahren will die Bundesregierung mit einer Neuregelung des Sachverständigenrechts vorgehen. Ihr Gesetzentwurf sieht hierzu Änderungen insbesondere in der ZPO sowie im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor.
Qualität von Sachverständigen – Neuregelung vorgesehen
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.12.2015
Das Gesetz soll zum einen regeln, dass ein Gericht künftig den Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben muss, bevor es einen Sachverständigen benennt. Sie können dann von vorneherein Einwände gegen einen vom Gericht vorgesehenen Gutachter vorbringen. Damit soll auch vermieden werden, dass es im Nachhinein Streit über die Person des Gutachters und die Qualität seiner Arbeit gibt. Der Sachverständige selbst wird verpflichtet zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit rechtfertigen könnten. Die Bundesregierung schreibt in der Begründung: „Durch höhere Transparenz im gerichtlichen Auswahlverfahren sollen das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Neutralität der Sachverständigen erhöht und sichergestellt werden, dass die Gerichte qualifizierte und auch im Übrigen geeignete Sachverständige ernennen.“
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Quelle: DATEV eG