Anpassung der Unterhaltsleitlinien ab dem 01.01.2016

Die Familiensenate des OLG Dresden haben auf der Grundlage der ab 2016 aktualisierten Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab dem 01.01.2016 die Unterhaltsleitlinien angepasst.

 

Anpassung der Unterhaltsleitlinien ab dem 01.01.2016

 

OLG Dresden, Pressemitteilung vom 15.12.2015

 

Die Familiensenate des OLG Dresden haben mit Wirkung ab dem 01.01.2016 die Unterhaltsleitlinien angepasst. Sie haben dabei in der Unterhaltstabelle auf der Grundlage einer zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretenden Rechtsverordnung des Bundesjustizministers die erhöhten Bedarfssätze zum Kindesunterhalt nachvollzogen, die bundeseinheitlich als “ Düsseldorfer Tabelle “ bereits veröffentlicht sind.

 

Von den Tabellenbedarfssätzen ist zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld (ab 01.01.2016 also z. B. 95 Euro für ein erstes und zweites Kind) abzuziehen.

 

Im Leitlinientext ist der Regelbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand (das betrifft vor allem Studenten) auf 735 Euro monatlich angehoben worden.

 

Im Übrigen enthält der Text eine Reihe redaktioneller Klarstellungen.

 

 

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Quelle: DATEV eG