Die Familiensenate des OLG Dresden haben auf der Grundlage der ab 2016 aktualisierten Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung ab dem 01.01.2016 die Unterhaltsleitlinien angepasst.
Anpassung der Unterhaltsleitlinien ab dem 01.01.2016
OLG Dresden, Pressemitteilung vom 15.12.2015
Von den Tabellenbedarfssätzen ist zur Ermittlung des Zahlbetrages das hälftige staatliche Kindergeld (ab 01.01.2016 also z. B. 95 Euro für ein erstes und zweites Kind) abzuziehen.
Im Leitlinientext ist der Regelbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand (das betrifft vor allem Studenten) auf 735 Euro monatlich angehoben worden.
Im Übrigen enthält der Text eine Reihe redaktioneller Klarstellungen.
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Die Unterhaltsleitlinien 2016 finden Sie auf der Homepage des OLG Dresden.
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Quelle: DATEV eG